Georgsmarienhütte gestalten

Mehr Wohnraum für Georgsmarienhütte: Die Bauturbo-Grundsätze sind da!

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Symbolfoto - Copyright: AdobeStock 200538756.

Um den Wohnungsbau in unserer Stadt gezielt zu beschleunigen, hat der Rat am 19.03.2026 die sogenannten Bau-Turbo-Grundsätze beschlossen. Grundlage hierfür sind neue Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB), die Genehmigungsverfahren über den Bauturbo-Paragraphen für Wohnbauprojekte ermöglichen.

Was ist der Bauturbo?

Der Bauturbo erlaubt der Stadt Bauwilligen größeren Spielraum bei der Abweichung von Planungsvorschriften einzuräumen, wenn dadurch neuer Wohnraum entsteht.

Das Ziel

Nachverdichtung fördern und ungenutzte Potenziale im Innenbereich aktivieren, ohne dabei die städtebauliche Qualität aus den Augen zu verlieren.

Die vom Rat beschlossenen Rahmenbedingungen auf einen Blick:

Zwingende Vorabstimmung: Ohne vorherige Erörterung der städtebaulichen Ziele mit der Stadtverwaltung erfolgt keine Zustimmung.

  • Priorität auf Nachverdichtung, Nachnutzung und Stärkung der Innenstadt / Ortskerne.
  • Bauliche Anlagen müssen sich optisch in die bestehende Struktur integrieren.
  • Die Art der Nutzung darf nicht verändert werden.
  • Bei Anpassungen von Dichte (GFZ) und Höhe gilt die BauNVO.
  • Im Rahmen des Bauantrags muss nachgewiesen werden, dass anfallendes Regenwasser abgeleitet werden kann.
  • Durch das Vorhaben muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen.

Stadtteilspezifische Regeln

Da jeder Ortsteil seinen eigenen Charakter hat, hat die Stadtverwaltung die Grundsätze differenziert erarbeitet. So gelten beispielsweise für Oesede teilweise andere Vorgaben als für Harderberg oder Alt-Georgsmarienhütte.

Wo gilt der Bauturbo nicht?

Um Fehlentwicklungen und Konflikte zu vermeiden, ist die Anwendung in bestimmten Bereichen ausgeschlossen:

  • Gewerbe & Konfliktlagen: in Gewerbe- und Industriegebieten sowie direkt angrenzenden Mischgebieten.
  • Siedlungsränder
  • Natur & Umwelt: in Landschaftsschutz-, FFH- und Naturschutzgebieten, sowie auf Biotopen, Kompensationsflächen und Waldflächen (inkl. 30m Puffer).
  • Gefahrenabwehr & Boden: in Überschwemmungsgebieten und Flächen des Hochwasserschutzes, auf Altlastenverdachtsflächen und Bergbauflächen.
  • Schutzgüter: bei Denkmalschutz, Erhaltungssatzungen, Kleingärten und baulich nicht nutzbaren Klimatopen.
  • Planungsrecht: im Außenbereich, wenn LROP oder RROP widerspricht oder wenn Bebauungspläne jünger als fünf Jahre sind.

Downloads & Beratung

Möchten Sie wissen, ob Ihr Grundstück für eine Nachverdichtung durch den Bauturbo infrage kommt? In unseren Unterlagen finde Sie detaillierte Tabellen für alle Stadtteile und Gebietskategorien.

Dokumente zum Download:

Interessiert? Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin zur Vorabstimmung mit uns unter bauturbo@georgsmarienhuette.de. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Bauprojekt städtebaulich passend umzusetzen.
Haben Sie Fragen zu einem konkreten Grundstück oder benötigen Sie Hilfe bei der Interpretation der Tabellen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!